Nach dem BFH-Urt. v. 28. 6. 1977 (BStBl II S. 827) liegt in den Fällen, in denen Stpfl. einen Grundstückskaufvertrag abschließen und den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks an Dritte abtreten, ein Spekulationsgeschäft i. S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG vor. Maßgebliches WG ist das Grundstück selbst und nicht der Anspruch auf Grundstücksrückübertragung. Dabei ist es unerheblich, ob das Grundstück zunächst zum Eigentum erworben und anschließend weiterverkauft oder ob der aus dem Kaufvertrag folgende Anspruch auf Eigentumsübertragung unmittelbar weiter veräußert wird.
Das BFH-Urt. v. 28. 6. 1977, a. a. O., ist auch auf die Fälle der Rückübertragung nach dem
Zur Anwendung des § 23 EStG bei rückübertragenen Grundstücken vgl. ESt-Kartei § 21 EStG Nr. 1.13 Tz. 4.
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