OFD Hannover - Verfügung vom 16.04.2002
S 2212

OFD Hannover - Verfügung vom 16.04.2002 (S 2212) - DRsp Nr. 2008/92092

OFD Hannover, Verfügung vom 16.04.2002 - Aktenzeichen S 2212

DRsp Nr. 2008/92092

§ 22 EStG Fremdfinanzierte Rentenversicherung gegen Einmalbetrag mit sofort beginnender Rentenzahlung

I. Fremdfinanzierte Rentenversicherung gegen Einmalbetrag mit sofort beginnender Rentenzahlung

1. Modellbeschreibung

Deutsche und ausländische Versicherungsgesellschaften bieten kreditfinanzierte Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht gegen Einmalbetrag an, bei denen die Rentenzahlungen sofort beginnen. Der Versicherungsnehmer erwirbt durch die Einmalzahlung den Anspruch auf eine lebenslange Rente (meist wird außerdem eine Mindestlaufzeit von 15 oder mehr Jahren vereinbart). Die Rentenzahlungen erfolgen nachschlüssig, wobei der Versicherungsnehmer im Regelfall zwischen monatlicher, viertel- und jährlicher Zahlungsweise wählen kann.

Die Einmalzahlung wird größtenteils fremdfinanziert. Das Darlehen hat i. d. R. eine feste Laufzeit von 8 bis 15 Jahren; die Zinsbindungsfrist kann kürzer sein. Häufig wird für das Darlehen eine Tilgungsvorraussetzung vereinbart. Die Tilgung soll durch eine Lebensversicherung bzw. einen Investmentplan erfolgen. Die Laufzeit dieser Kapitalanlagen entspricht deshalb regelmäßig der Laufzeit des Darlehens. Vielfach wird die Lebensversicherung bzw. der Investmentplan gegen Einmalbetrag abgeschlossen, der ebenfalls fremdfinanziert wird.