Die zwischenstaatliche Amtshilfe durch Auskunftsaustausch in Steuersachen richtet sich nach dem.
BMF-Schreiben vom 03.02.1999 (BStBl 1999 I S. 228)
Ergänzend gibt die OFD folgende Hinweise:
Zu Tz. 1.6.2 sowie Anlage 11 des Merkblattes (Amtshilfe)
Schriftverkehr, der die Amtshilfe im Hinblick auf die Verrechnungspreisgestaltung zwischen verbundenen Unternehmen oder die Verwertung in öffentlichen Gerichtsverfahren betrifft, ist über die OFD und das Fin Min an das BIF zu leiten.
Belgien
Bei Auskunftsersuchen nach der EG-Amtshilfe-Richtlinie Nr.
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