OFD Hannover - Verfügung vom 17.05.2002
S 2241

OFD Hannover - Verfügung vom 17.05.2002 (S 2241) - DRsp Nr. 2008/84449

OFD Hannover, Verfügung vom 17.05.2002 - Aktenzeichen S 2241

DRsp Nr. 2008/84449

§ 15 EStG Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (UntStFG); Auslegung des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG

Zu Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung einzelner WG aus dem BV eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft nimmt die OFD wie folgt Stellung:

1. Übertragender ist eine Kapitalgesellschaft

Mitunternehmer einer PersGes und damit auch Übertragender i. S. des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG kann auch eine KapGes sein.

Überträgt diese KapGes aus ihrem BV ein einzelnes WG aus ihrem BV unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen einer PersGes an der sie zu 100 v. H. vermögensmäßig beteiligt ist, so ist bei der Übertragung der Wert, der sich nach den Vorschriften Über die Gewinnermittlung ergibt, anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.

Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG sind nicht erfüllt, da sich durch die Übertragung der Anteil der KapGes an dem übertragenen WG weder erhöht noch erstmals begründet wird. Die KapGes ist vor der Übertragung Alleineigentümerin des WG. Nach der Übertragung in das gesamthänderisch gebundene BV ist sie an dem WG entsprechend ihrem Anteil weiterhin zu 100 v. H. beteiligt.

2. Übertragender ist eine Mitunternehmerschaft