Für junge Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahren bietet das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) eine Grundlage, sich für die Dauer von 6 bis 18 Monaten bürgerschaftlich zu engagieren bzw. zu orientieren. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer (Wehrersatzdienstleistende) nach §
Die Rahmenbedingungen und Vertragsverhältnisse zwischen Freiwilligem, Träger und Einsatzstelle sind ab dem 1. Juni 2008 im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) geregelt. Der Freiwillige ist verpflichtet, eine Teilnahmevereinbarung mit dem Träger abzuschließen. Das JFDG sieht zweiseitige und dreiseitige Vereinbarungen vor.
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