OFD Hannover - Verfügung vom 19.11.2002
S 2254- 593 - StH 223/226

OFD Hannover - Verfügung vom 19.11.2002 (S 2254- 593 - StH 223/226) - DRsp Nr. 2008/82966

OFD Hannover, Verfügung vom 19.11.2002 - Aktenzeichen S 2254- 593 - StH 223/226

DRsp Nr. 2008/82966

§ 21 EStG Überschusserzielungsabsicht bei auf Dauer angelegter Vermietung und Verpachtung sowie einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen; Ergänzungen zum BMF-Schreiben vom 14. Oktober 2002 (BStBl 2002 I S.)

Zum BMF-Schreiben vom 14. Oktober 2002 (vgl. ESt-Kartei § 21 Nr. 1.12 b) bemerke ich ergänzend:

Zur Beurteilung der Überschusserzielungsabsicht von Ferienwohnungen ist in der ersten Prüfungsstufe zwischen der ausschließlich fremd vermieteten und der (auch) selbst genutzten Ferienwohnung zu unterscheiden.

1. Ausschließliche Vermietung

a) Nachweisanforderungen

Wenn der Steuerpflichtige (Stpfl.) die folgenden Umstände vorträgt und glaubhaft macht, kann bei der Entscheidung, ob es sich um eine ausschließlich fremd vermietete Ferienwohnung handelt, davon ausgegangen werden, dass der Stpfl. die Ferienwohnung tatsächlich nicht selbst genutzt bzw. unentgeltlich überlassen hat:

  • Der Stpfl. hat die Entscheidung über die Vermietung der Ferienwohnung einem ihm nicht nahe stehenden Vermittler (z. B. einem überregionalen Reiseveranstalter) übertragen und eine Eigennutzung vertraglich für das gesamte Jahr ausgeschlossen.