OFD Hannover - Verfügung vom 21.09.2000
S 7100

OFD Hannover - Verfügung vom 21.09.2000 (S 7100) - DRsp Nr. 2008/86969

OFD Hannover, Verfügung vom 21.09.2000 - Aktenzeichen S 7100

DRsp Nr. 2008/86969

Leistungen im Zusammenhang mit sog. Startpaketen und Guthabenkarten im Mobilfunkbereich (Handy)

1. Startpaket

Für das jeweilige Mobilfunknetz werden sog. Startpakete unter dem Namen Xtra-Card (D1-Netz), CallYa-Card (D2-Netz) bzw. Free & Easy Card (E1-Netz) angeboten, bei denen der Kunde die Telefongebühren vor Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistungen bezahlt. Das Startpaket beinhaltet neben dem Anspruch auf Freischaltung (Aktivierung des Anschlusses, Netzzugang) und Zuteilung einer Rufnummer auch ein Gesprächsguthaben. Das Gesprächsguthaben verfällt regelmäßig nach einer bestimmten Zeit. Dieser Zeitraum kann durch Einzahlungen (z. B. auf einer Guthabenkarte) verlängert werden.

Das Startpaket enthält in vielen Fällen zusätzlich ein Mobilfunkgerät (Handy). Bereits mit Erwerb des Startpakets legt sich der Kunde auf einen bestimmten Telekommunikationsanbieter fest.

1.1 Abgabe des Startpakets durch den Netzbetreiber