Zur bisher unterschiedlichen Einordnung der irischen und britischen „unlimited company” als KapGes bzw. PersGes bemerkt die OFD:
Die unbeschränkte Vollhaftung der Gesellschafter spricht zwar für eine Einordnung als PersGes. Der BFH hat jedoch letztlich die irische „unlimited company” als KapGes qualifiziert (nichtveröffentlichtes Urt. v. 24. 10. 1984
Die britische und die irische Gesellschaftsform gleichen einander weitgehend. An der Auffassung einer unterschiedlichen Behandlung der britischen und der irischen „unlimited company” wird deshalb - obwohl im Schrifttum teilweise vertreten - nicht länger festgehalten.
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