Zu Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft hat die OFD wie folgt Stellung genommen:
Mitunternehmer einer Personengesellschaft und damit auch Übertragender i. S. des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG kann auch eine Kapitalgesellschaft sein.
Überträgt diese Kapitalgesellschaft aus ihrem Betriebsvermögen ein einzelnes Wirtschaftsgut aus ihrem Betriebsvermögen unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft an der sie zu 100 % vermögensmäßig beteiligt ist, so ist bei der Übertragung der Wert, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt, anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.
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