Nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 geht bei der Verschmelzung von KapGes ein noch nicht verbrauchter Verlustabzug der übertragenden auf die übernehmende KapGes über und kann von dieser steuerlich genutzt werden. Ist die übernehmende Gesellschaft jedoch eine Organgesellschaft, so stellt sich die Frage, ob § 15 Nr. 1 KStG, nach dem ein Verlustabzug i. S. des § 10d EStG bei der Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft nicht zulässig ist, der Berücksichtigung des übertragenen Verlustabzugs während der Dauer der Organschaft entgegensteht.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|