OFD Karlsruhe - Verfügung vom 16.02.2010
S 7100

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 16.02.2010 (S 7100) - DRsp Nr. 2010/80259

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 16.02.2010 - Aktenzeichen S 7100

DRsp Nr. 2010/80259

Leistungsaustausch oder Schadensersatz bei (vorzeitiger) Beendigung von Leasing- und anderen Mietverträgen

1. Leasingverträge

Nach dem BMF-Schreiben vom 22.05.2008 ( BStBl 2008 I, 632) gilt zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Leasingverträgen Folgendes:

Aufgrund vertraglich vereinbarter Kündigungsrechte (z. B. im Falle eines Totalschadens, des Zahlungsverzuges oder der Insolvenz des Leasingnehmers) kann es zu einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages kommen. In diesen Fällen sehen die Leasingverträge einen Ersatz für künftige Leasingraten und einen möglichen Minderwertausgleich für Beschädigungen oder für einen über den vertraglich vereinbarten Gebrauch des Leasinggegenstandes hinausgehenden Gebrauch vor.

1.1 Ausgleich für künftige Leasingraten

Soweit Zahlungen für künftige Leasingraten geleistet werden, handelt es sich um einen echten Schadensersatz. Durch die Kündigung ist die vertragliche Hauptleistungspflicht des Leasinggebers - Nutzungsüberlassung des Leasinggegenstands - beendet und deren Erbringung tatsächlich nicht mehr möglich. Eine Zahlung, die der Leasingnehmer für den Ausfall künftiger Leasingraten zu erbringen hat, steht daher nicht mehr im Austauschverhältnis mit einer Leistung des Leasinggebers.