Das BMF hat mit Schreiben vom 10. Oktober 2013 ( BStBl. 2013 I, Seite 1258) abgestimmte Vollmachtsmuster für die Bevollmächtigung von Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um eine Vollmacht im Sinne von § 80 Abs. 1 Satz 2 AO.
Mit Schreiben des BMF vom 03. November 2014 ( BStBl. 2014 I, Seite 1400) wurde das bisherige Vollmachtsmuster für Steuerberater neu gefasst, damit es künftig von allen nach § 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG) zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Gesellschaften verwendet werden kann. Darunter fallen unter anderem Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer.
Die derzeit gültigen Vollmachtsmuster sind als Anlage beigefügt.
Die Verwendung der amtlichen Vollmachtsmuster ist unabdingbare Voraussetzung für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung. Sollen Vollmachten allerdings nicht elektronisch übermittelt werden, ist die Verwendung der Muster freigestellt. In diesem Fall können Vollmachten grundsätzlich auch weiterhin formlos erteilt werden.
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