Die OFD übersendet den Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 18.11.2008, 3 - S 310.3/4 mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung.
Für die Berechnung des Ablösungsbetrags ist bei der betreffenden Person von der mittleren Lebenserwartung auszugehen, die sich aus der Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes ergibt, deren Erhebungszeitraum dem Bewertungsstichtag für den Ablösungsbetrag vorangeht. Die Sterbetafel 2005/2007 ist deshalb für Bewertungsstichtage in 2008 anzuwenden.
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