Anlagen:
1. Erlass des Fm Baden-Württemberg vom 19. 8. 2002 3 -
2. Pressemitteilung des FM Baden-Württemberg Nr. 151/2002
Ich übersende den Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 19. 08. 2002 (Anlage 1) zur steuerlichen Behandlung der Hochwasser- und Überschwemmungsschäden in Teilen von Baden-Württemberg aufgrund der Regenfälle vom August 2002 sowie die dazu veröffentlichte Pressemitteilung des Finanzministeriums (Anlage 2).
Der übersandte Erlass betrifft in der Hauptsache (bei Finanzämtern in Baden-Württemberg geführte) Steuerbürger, die durch das sog. Donauhochwasser Schäden erlitten haben. Er erhält keine Regelungen für Geschädigte der sog. Jahrhundertflut (vgl. dazu ZIA-Aktuell Ausgabe 15/2002 vom 28. 08. 2002 sowie Verfügung vom 26. 08. 2002 S 2332 A - 104 - St 322).
Steuerliche Maßmahmen zur Berücksichtigung der Hochwasser- und Überschwemmungsschäden nach den starken Regenfällen im August 2002
In den letzten Tagen sind in Teilen Baden-Württembergs beträchtliche Schäden durch die starken Regenfälle und die damit verbundenen Hochwasser und Überschwemmungen entstanden.
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