Zur Beurteilung der Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen ist in der ersten Prüfungsstufe zu unterscheiden zwischen der ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung und der teilweise selbst genutzten Ferienwohnung.
Bei der Prüfung der Frage, ob es sich um eine ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietete und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltene Ferienwohnung handelt, kann grundsätzlich dann davon ausgegangen werden, dass der Stpfl. eine Ferienwohnung tatsächlich nicht selbst genutzt bzw. unentgeltlich überlassen hat, wenn er folgende Umstände vorträgt und glaubhaft macht:
Der Stpfl. hat die Entscheidung über die Vermietung der Ferienwohnung einem ihm nicht nahe stehenden Vermittler (z. B. einem überregionalen Reiseveranstalter) übertragen und eine Eigennutzung vertraglich für das gesamte Kalenderjahr ausgeschlossen.
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