OFD Kiel - Verfügung vom 03.07.2000
G 1106 A - St 221

OFD Kiel - Verfügung vom 03.07.2000 (G 1106 A - St 221) - DRsp Nr. 2008/82586

OFD Kiel, Verfügung vom 03.07.2000 - Aktenzeichen G 1106 A - St 221

DRsp Nr. 2008/82586

Grundsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 5 GrStG

Es ist festgestellt worden, dass Anträge auf Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 GrStG erst nach mehreren Jahren bearbeitet wurden.

Aus gegebenem Anlass bitte ich daher, die Finanzämter auf die Verfahrensregelungen zu § 4 Nr. 5 GrStG nochmals hinzuweisen und zukünftig eine schnellstmögliche Bearbeitung sicherzustellen. Dabei sind Anträge, die Steuerpflichtige an das Finanzamt und nicht an die nach Ziffer 6 Nr. 1 des gemeinsamen Runderlasses zuständige Gemeinde gerichtet haben, sofort und unter Beifügung der Stellungnahme des Finanzamtes (Ziffer 6 Nr. 2 des gemeinsamen Runderlasses) an die zuständige Gemeinde zur weiteren Bearbeitung zuzuleiten.