OFD Kiel - Verfügung vom 09.05.2000
S 2400 A

OFD Kiel - Verfügung vom 09.05.2000 (S 2400 A) - DRsp Nr. 2008/85093

OFD Kiel, Verfügung vom 09.05.2000 - Aktenzeichen S 2400 A

DRsp Nr. 2008/85093

§ 43 EStG Landhandelunternehmen als Kreditinstitut i. S. des Abs. 1 Nr. 7b

Es ist festgestellt worden, dass Landhandelsunternehmen (z. B. Raiffeisengenossenschaften, Saatzuchten) häufig Kundenkonten für Anzahlungen und Guthaben in erheblichem Umfang führen, die als reine Geldanlagekonten anzusehen sind. Auch AN der Genossenschaft oder Nichtkunden ist die Geldanlage möglich. Die Zinssätze für diese Anlagen werden von der Genossenschaft im Voraus festgesetzt und stets der Marktlage angepasst. Die Genossenschaften nehmen durch diese Einlagen u. a. ihre Refinanzierung vor, um nicht auf Bankkredite angewiesen zu sein.