Die im Bundessteuerblatt 1999 I S. 979 veröffentlichten amtlichen Vordrucke für Zuwendungsbestätigungen sind grundsätzlich für Zuwendungen ab dem Jahr 2000 zu verwenden. Zuwendungen, die im Jahr 1999 erfolgt sind, sollen wie bisher bestätigt werden.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sollen jedoch im Rahmen der Veranlagungsarbeiten für das Jahr 1999 solche Fälle nicht beanstandet werden, in denen Zuwendungen des Jahres 1999 nach dem 31. Dezember 1999 bereits nach den „neuen” Vordruckmustern bestätigt worden sind, wenn im Übrigen die formellen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Spendenabzug gegeben sind.
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