An das BMF ist die Frage herangetragen worden, ob in der Entnahme insbesondere unbebauter Grundstücke aus dem luf Vermögen ein anschaffungsähnlicher Vorgang zu sehen und - bejahendenfalls - dies als Anschaffung des Grundvermögens in Verkaufsabsicht zu werten sei. Dies hätte zur Folge, dass bei einem Verkauf von mehr als drei unbebauten Objekten innerhalb von fünf Jahren nach den Entnahmezeitpunkt gem. Tz. 26 des BMF-Schr. v. 20.12.1990 (Anhang 17 EStR 1998) ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen wäre, ohne dass weitere schädliche Aktivitäten des Stpfl. vorliegen müssten.
Gemäß dem Ergebnis der Erörterung o. g. Frage zwischen den obersten FinBeh des Bundes und der Länder bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:
Bei der Beantwortung dieser Frage sind zwei mögliche Sachverhaltsgestaltungen zu unterscheiden:
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