OFD Kiel - Verfügung vom 25.04.2000
InvZ 1260 A - St 233

OFD Kiel - Verfügung vom 25.04.2000 (InvZ 1260 A - St 233) - DRsp Nr. 2008/82602

OFD Kiel, Verfügung vom 25.04.2000 - Aktenzeichen InvZ 1260 A - St 233

DRsp Nr. 2008/82602

InvZulG Gewährung von Investitionszulage nach - § 5 Abs. 3 und 4 InvZulG 1996 - § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und Abs. 7 InvZulG 1999; Höchstzahl der Arbeitnehmer, keine Berücksichtigung von Auszubildenden

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bittet die OFD bei der Ermittlung der Höchstzahl der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Gewährung von Investitionszulage nach § 5 Abs. 3 und 4 InvZulG 1996 und nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und Abs. 7 InvZulG 1999 Auszubildende nicht in die Arbeitnehmerzahl einzubeziehen.