OFD Kiel - Verfügung vom 25.04.2000 (InvZ 1260 A) - DRsp Nr. 2008/86141
OFD Kiel, Verfügung vom 25.04.2000 - Aktenzeichen InvZ 1260 A
DRsp Nr. 2008/86141
§§ 2, 5 InvZulG Gewährung von Investitionszulage nach § 5 Abs. 3 und 4 InvZulG 1996 - § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und Abs. 7 InvZulG 1999; Höchstzahl der Arbeitnehmer, keine Berücksichtigung von Auszubildenden
Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder bittet die OFD bei der Ermittlung der Höchstzahl der AN im Zusammenhang mit der Gewährung von InvZul nach § 5 Abs. 3 und 4InvZulG 1996 und nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und Abs. 7InvZulG 1999 Auszubildende nicht in die AN-Zahl einzubeziehen.