Nach dem BFH-Urteil vom 28.06.2002 - IX R 37/01 - (BStBl 2003 II S. 119) ist der Zulagenanspruch für eine in räumlichem Zusammenhang zur selbstbewohnten Wohnung liegende, unentgeltlich an Angehörige überlassene Wohnung nicht durch die für Eheleute geltende Objektbeschränkung in § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG ausgeschlossen.
Bei der Überlassung einer Wohnung an ein minderjähriges Kind ist die gleichzeitige Doppelförderung der Familienwohnung und der in räumlichem Zusammenhang dazu stehenden überlassenen Wohnung nicht möglich, da den Eltern nach § 1626 BGB die elterliche Sorge für das minderjährige Kind obliegt und deshalb von einer Haushaltszugehörigkeit des Kindes auszugehen ist (Urteil des FG Berlin vom 11.10.2002 - 3 K 3081/02 -).
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