Im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. 24.3.1999 (BGBl I S.
Werden nichtnotierte Anteile an einer KapGes übertragen, gelten die in der Karte 16 zu § 12 ErbStG dargestellten Verfahren auch bei der Ermittlung des Vermögenswerts (R 98 ErbStR).
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