OFD Koblenz - Verfügung vom 07.04.2003
S 0223 A - St 53 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 07.04.2003 (S 0223 A - St 53 1) - DRsp Nr. 2008/82773

OFD Koblenz, Verfügung vom 07.04.2003 - Aktenzeichen S 0223 A - St 53 1

DRsp Nr. 2008/82773

Anschriftenprüfung durch die Deutsche Post AG; hier: Aufträge der Finanzbehörden mittels „Anschriftenprüfkarte”

Die Deutsche Post AG bietet als Serviceleistung die Anschriftenprüfung. Diese kann mittels einer sog. Anschriftenprüfkarte in Auftrag gegeben werden. Es handelt sich dabei weder um eine Amtshilfeleistung (nach ihrer Privatisierung ist die Post keine Behörde und damit nicht zur Amtshilfe verpflichtet) noch um die Beantwortung eines Auskunftsersuchens i.S.d. § 93 AO (die Post erteilt nicht nur eine Auskunft, sondern nimmt selbständige Ermittlungshandlungen vor). Vielmehr erbringt die Deutsche Post AG eine - kostenpflichtige - Dienstleistung, für die ihre Geschäftsbedingungen gelten.

Das Prüfentgelt für eine Anschriftenprüfung beträgt z.Zt. 0,82 €. Es wird in der Weise entrichtet, dass die Prüfkarte mit der Summe des Prüf- und des Beförderungsentgelts (0,82 + 0,45 €) = 1,27 € freigemacht wird. Sind mehrere Anschriften zu prüfen, ist es zulässig, die entsprechende Anzahl Prüfkarten in einem Umschlag an die Post zu senden. In diesem Fall ist jede einzelne Karte mit dem Prüfentgelt von 0,82 € und der Versandumschlag mit dem entsprechenden Briefentgelt freizumachen.