Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat die OFD München und Nürnberg mit Erl. v. 7.6.2000 - Az.: 32 - S 2221 - 1/96 - 24 615 - wie folgt angewiesen:
„Die OFD bittet, den Teil der Abgaben der Notare an die Notarkasse, der als Beitrag für die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung anzusehen und somit im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig ist,
für 1999 mit jährlich 9 294 DM |
anzusetzen.
Leistet ein Notar im Einzelfall geringere Abgaben an die Notarkasse, so ist der gesamte gezahlte Betrag als auf die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung entfallend zu behandeln.”
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