OFD Koblenz - Verfügung vom 07.07.2000
S 2221 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 07.07.2000 (S 2221 A) - DRsp Nr. 2008/84265

OFD Koblenz, Verfügung vom 07.07.2000 - Aktenzeichen S 2221 A

DRsp Nr. 2008/84265

§ 10 EStG Behandlung der Abgaben der pfälzischen Notare an die Notarkasse (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat die OFD München und Nürnberg mit Erl. v. 7.6.2000 - Az.: 32 - S 2221 - 1/96 - 24 615 - wie folgt angewiesen:

„Die OFD bittet, den Teil der Abgaben der Notare an die Notarkasse, der als Beitrag für die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung anzusehen und somit im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig ist,

für 1999 mit jährlich 9 294 DM

anzusetzen.

Leistet ein Notar im Einzelfall geringere Abgaben an die Notarkasse, so ist der gesamte gezahlte Betrag als auf die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung entfallend zu behandeln.”