OFD Koblenz - Verfügung vom 08.08.2000
S 2223 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 08.08.2000 (S 2223 A) - DRsp Nr. 2008/86280

OFD Koblenz, Verfügung vom 08.08.2000 - Aktenzeichen S 2223 A

DRsp Nr. 2008/86280

§ 5 KStG Abzug von Zuwendungen zur Förderung kultureller Zwecke hier: Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen

Bei steuerbegünstigten Körperschaften, die kulturelle Zwecke verfolgen, ist hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen zu prüfen, ob die Beitragszahlungen bei typisierender Betrachtung in erster Linie im Hinblick auf die eigene Freizeitgestaltung geleistet werden. Entsprechende Mitgliedsbeiträge sind vom Abzug ausgeschlossen (Anl. 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV, Abschn. B Nr. 2).

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung der obersten FinBeh des Bundes und der Länder bittet die OFD zur Abgrenzung der in der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV aufgeführten Förderung kultureller Zwecke (Abschn. A Nr. 3) und Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen (Abschn. B Nr. 2) folgende Auffassung zu vertreten:

1. Für die Abgrenzung kommt es nicht auf eine künstliche Gestaltungshöhe (z. B. nach den zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgestellten Kriterien) an, sondern auf den Umstand, dass ein vom Verein verfolgter Zweck primär der Freizeitgestaltung seiner Mitglieder dient.