Anlagen: - 3 -
Im Rahmen des zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl. 2002 I S.
Die OFD bittet um Beachtung.
Anlage 1
Hinweise zur Reform der Mini-Jobs
Im Rahmen des zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl. @ 2002 I S. 4621) wurde eine Reform der sog. Mini-Jobs verabschiedet, die zum 01.04.2003 in Kraft treten wird. Welche Abgabenbelastungen sich ab diesem Zeitpunkt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben werden, zeigt die nachstehende Übersicht:
Arbeitsentgelt | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | |||
- | Keine Steuem | 25 % | pauschale Abgaben: | ||
bis zu monatlich 400 € | - | Keine Sozialabgaben | - | 12 % | Rentenversicherung |
- | 11 % | Krankenversicherung | |||
(gilt auch für Nebenjobs) | - | 2 % | Pauschsteuer | ||
bis zu monatlich 400 € | - Keine Steuem | 12 % | pauschale Abgaben: | ||
bei Beschäftigung in | - | Keine Sozialabgaben | - | 5 % | Rentenversicherung |
privaten Haushalten | - | 5 % | Krankenversicherung | ||
(gilt auch für Nebenjobs) | - | 2 % | Pauschsteuer | ||
von monatlich |
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