Das BMF hat mit Schreiben vom 8.11.2001 - IV D 1 - S 7170 - 201/01 - zu der oben genannten Problematik erneut Stellung genommen. Das BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht und tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 13.2.2001 -
Ergänzend zu den Regelungen im vorbezeichneten BMF-Schreiben weist die OFD auf Folgendes hin:
1. Die für die gesetzliche Rentenversicherung erstellten ärztlichen Gutachten sind nur dann steuerfrei, wenn die medizinische Betreuung im Vordergrund steht und Anlass des ärztlichen Tätigwerdens ist.
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