Zur ertragsteuerlichen Behandlung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Krankenschwester/-pfleger hat das BMF mit Schreiben vom 29.09.2003 -
Nach dem BMF-Schreiben vom 03.03.2003, BStBl 2003 I S. 183 erzielen Krankenschwestern/-pfleger Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG), soweit keine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt. Dies entspricht der Regelung in H 136 Einkommensteuerhinweise (EStH). Grundlage hierfür ist das BFH-Urteil vom 18.05.2000,BStBl 2000 II S. 625.
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