Das BMF hat auf Anfrage der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. wie folgt Stellung genommen:
„in ist dem Schreiben wird mitgeteilt, dass nach Auffassung der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige wertpapiergebundene Pensionszusagen mit dem Teilwert nach § 6a EStG auf Basis des Marktwertes der Wertpapiere am Bilanzstichtag zu passivieren sind. Derartige Geldleistungsverpflichtungen seien vergleichbar mit Versorgungszusagen, die bei Eintritt des Versorgungsfalles die Übertragung der Wertpapiere selbst vorsehen. Insoweit lägen mit den jeweiligen Anschaffungskosten zu bewertende Sachleistungsverpflichtungen vor. Hierzu nimmt die OFD Koblenz nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
Zusagen der betrieblichen Altersversorgung können sowohl in Geldleistungen als auch in Sach- oder Nutzungsleistungen bestehen. Voraussetzung ist dabei, dass diese Leistungen auch Versorgungszwecken dienen, d. h., ein biometrisches Risiko (Alter, Invalidität, Tod) abdecken.
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