Für die Bearbeitung der Lohnsteuer-Ermäßigungsanträge 2006 sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes - EStG 2002 - i. d. F. vom 19.10.2002 (BStBl 2002 I S. 1209), zuletzt geändert durch Art. 28 des Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei vom 21.06.2005 (BGBl 2005 I S.
Außerdem sind zu beachten
die
die
die
sowie die einschlägigen Verfügungen (LSt-, EStG -Kartei, Rundverfügungen).
Im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens 2006 sind die gegenüber dem Vorjahr keine grundlegenden Rechtsänderungen zu beachten.
(vgl. Abschn. III dieser Rundverfügung). Hierdurch kann die aus den Speicherkonten werden.
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