BMF-Schreiben vom 30.01.2003 -
Das Bundesministerium der Finanzen hat zu den Änderungen der Kapitalertragsteuersätze auf Dividenden nach den
„Durch das Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 wird das körperschaftsteuerrechtliche Anrechnungsverfahren grundsätzlich mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2001 durch das so genannte Halbeinkünfteverfahren (§ 34 Abs. 1 KStG in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 23.10.2000 - KStG n. F. - (BGBl 2000 I S.
Das Körperschaftsteuergesetz enthält für den Übergang zu dem Halbeinkünfteverfahren eine Sonderregelung. Nach § 34 Abs. 12 i. V. m. Abs. 1 und 2 KStG 2002 ist das Anrechnungsverfahren letztmalig anzuwenden:
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