OFD Koblenz - Verfügung vom 18.11.1998
S 2223 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 18.11.1998 (S 2223 A) - DRsp Nr. 2008/84215

OFD Koblenz, Verfügung vom 18.11.1998 - Aktenzeichen S 2223 A

DRsp Nr. 2008/84215

§ 10b EStG Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für die Aufnahme von Kindern aus der Tschernobyl-Region; hier: Spendenabzug

Nach der Bezugsvfg. v. 15.10.1997 bestehen keine Bedenken dagegen, bei der Aufnahme von Kindern aus der Tschernobyl-Region einen vereinbarten pauschalen Aufwendungsersatz für Unterkunft und Verpflegung in Höhe des Wertes der jeweils maßgeblichen Sachbezugs-VO als Spende anzuerkennen.

Dieser beträgt bei der Aufnahme einer unter 18 Jahren alten Person in den Haushalt des Stpfl. und Unterbringung in einem Einzelzimmer für 1998: rd. 19,80 DM je Tag (BStBl 1997 I S. 1033).