Rdvfg. vom 09.01.2003 - S 2330 A - St 33 1
Anlage: - 2 -
Die mit der Bezugsverfügung vom 09.01.2003 übersandte Information zur Reform der sog. Minijobs wurde überarbeitet (vgl. Anlage 1). Darin wurden insbesondere ergänzende Hinweise zur Behandlung von nicht gesetzlich krankenversicherten Personen und zur Lohnsteuerpauschalierung bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen aufgenommen. Als weitere Information ist eine Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 13.02.2003 beigefügt (vgl. Anlage 2).
Der Gültigkeitszeitraum der für die Monate Januar bis März 2003 erforderlichen Freistellungsbescheinigung wurde in der Datei FSB inzwischen auf den 31.03.2003 begrenzt.
Anlage 1
Hinweise zur Reform der Mini-Jobs
Im Rahmen des zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl. I S.
Arbeitsentgelt | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | ||
- | Keine Steuern | 25 % pauschale Abgaben: | ||
bis zu monatlich 400 € | - | Keine Sozialabgaben | - | 12 % Rentenversicherung |
- | 11 % Krankenversicherung | |||
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