Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 22.04.2003 -
Bis zur Verabschiedung der Verordnung über die Meldepflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge im Sinne von § 1b UStG an Abnehmer ohne USt-IdNr. nach § 18c UStG (Meldepflicht-Verordnung), die voraussichtlich zum 01.01.2004 in Kraft treten soll und einen automatischen Auskunftsaustausch ermöglichen wird, wird sich Deutschland zunächst an dem verstärkten spontanen Informationsaustausch beteiligen.
Die OFD bittet daher, bei Außenprüfungen verstärkt auf Lieferungen neuer Fahrzeuge an Privatpersonen in anderen Mitgliedstaaten zu achten und Spontanauskünfte zu fertigen. In der Regel wird die Übersendung der Rechnung als Spontanauskunft ausreichend sein.
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