Aufgrund zahlreicher Zweifelsfragen war es erforderlich, vorliegende Rundverfügung zu überarbeiten. Die OFD bittet, die alte Fassung vom 02.11.2005 auszusondern.
Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Kürzung des Vorwegabzugs eines GmbH-Alleingesellschafter-Geschäftsführers (vgl. BMF-Schreiben vom 09.07.2004) auch auf Mitgesellschafter-Geschäftsführer ausgeweitet (Urteil vom 23.02.2005 - Az.
Im Urteilsfall des BFH handelte es sich um eine GmbH mit jeweils zu 50 % beteiligten Gesellschaftern. Beide Gesellschafter waren zur Geschäftsführung bestellt (im Folgenden GT-GF).
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