Nach der o. a. Kurzinformation vom 01.02.2002 waren die wegfallenden VBL-Ansprüche der ehemaligen DSL-Bank-Mitarbeiter als negativer Arbeitslohn zu berücksichtigen und die Einkommensteuerveranlagungen im Hinblick auf die noch nicht feststehende Steuerübernahme durch den Arbeitgeber unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durchzuführen.
Die Oberfinanzdirektion Düsseldorf - Steuerabteilung Köln - hat mitgeteilt, dass die Steuerübernahme durch den Arbeitgeber mittlerweile erfolgt ist. Der Vorbehalt der Nachprüfung kann daher in den betroffenen Arbeitnehmerveranlagungen aufgehoben werden.
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