Nach dem Ergebnis der Erörterung der ESt-Referatsleiter von Bund und Ländern stellt die Ausübung von Bezugsrechten bei Kapitalerhöhungen gegen Einlage bei einer Aktiengesellschaft in den Fällen des § 17 EStG, des § 21 UmwStG a. F. und in den Fällen von im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen keine Veräußerung dar. Dies gilt nicht in den Fällen des § 23 EStG. Hier sind die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 20.12.2005 (BStBl 2006 I S. 6) anzuwenden.
Die Veräußerung des Bezugsrechts an einen Dritten hingegen stellt auch in den Fällen des § 17 EStG, des § 21 UmwStG a. F. und bei im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen eine Veräußerung dar.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|