Arbeitgeber gehen vermehrt dazu über, ihren Arbeitnehmern monatlich Gutscheine auszugeben, die unter die „50-Euro-Freigrenze” des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG fallen. Die Gutscheine berechtigen die Arbeitnehmer bei einem fremden Dritten Waren zu beziehen. Die Abrechnung erfolgt anschließend zwischen dem Arbeitgeber und dem fremden Dritten. Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Warengutscheinen wird auf die Kurzinformation 074/02 vom 05.12.2002 hingewiesen.
Die umsatzsteuerrechtlichen Folgen sind nachfolgend beschrieben. Dabei sind im Wesentlichen zwei mögliche Fallgestaltungen zu unterscheiden, die unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen.
Beispiel:
Ein Unternehmer vereinbart mit einer ortsansässigen Tankstelle, dass seine Arbeitnehmer gegen Vorlage von „Benzingutscheinen” in Höhe von 50 Euro, die der Unternehmer ausgestellt und an die Arbeitnehmer ausgegeben hat, zu dem entsprechenden Wert Mineralölprodukte erwerben können. Die Tankstelle rechnet die eingelösten „Benzingutscheine” monatlich mit dem Unternehmer ab.
Lösung:
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