Gemäß Nr. 8 Satz 2 der o.g. Verständigungsvereinbarung (im folgenden VV genannt), die am 10.5.2005 im Bundessteuerblatt I S.
Abgeschlossen wurde die VV, nach dem das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 1.3.2005 den Vertrag unterzeichnet hat, durch Gegenzeichnung des Finanzministeriums des Großherzogtums Luxemburg am 8.3.2005.
Die Jahresfrist zur Änderung bestandskräftiger Steuerfestsetzungen beginnt somit am 9.3.2005 und endet mit Ablauf des 8.3.2006 (§ 108 Abs. 1 AO i.V.m. §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB). Diese rückwirkende Regelung der VV, binnen Jahresfrist die Änderung bestandskräftiger Steuerfestsetzungen zuzulassen, ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Festsetzungsfrist zum Erlass, zur Aufhebung und zur Änderung von Steuerbescheiden, die die Umsetzung einer VV zum Gegenstand haben, nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Wirksamwerden der VV endet (§ 175a AO).
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