Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat mit Erlass (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder) vom 23. Dezember 2008 bestimmt:
„Der BFH hat mit Urteil vom 11. Juni 2008 - II R 71/05 - im Anschluss an das Urteil vom 8. Oktober 2003 - II R 27/02 -(BStBl 2004 II S. 179) entschieden, dass die Berücksichtigung einer Belastung einem (teil-)unentgeltlichen Nutzungsrecht im Rahmen des Nachweises eines niedrigeren Werts nach § 146 Abs. 7 BewG a. F. nicht zur Feststellung eines niedrigeren Grundbesitzwerts kann.
Mit der amtlichen Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 11. Juni 2008 - II R 71/05 - werden Erlasse vom 1. März 2004 (BStBl 2004 I S. 272), nach denen die Rechtsgrundsatze des Urteils 8. Oktober 2003 - II R 27/02 - nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder aufgehoben.”
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