Zu einer Anfrage der Zentralvereinigung medizin-technischer Fachhändler, Hersteller, Dienstleister und Berater e. V. hat das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in einen unter den Ländern abgestimmtes Antwortschreiben wie folgt Stellung genommen:
Zwischen den Händlern und Dienstleistern und den Krankenkassen werden Verträge über den Kauf und regelmäßig auch über die Versorgung der Geräte abgeschlossen. Die Versorgung (Nachrüstung, Wartung, Reparatur) ist hierbei für einen Zeitraum zwischen 1 Monat und 5 Jahren vereinbart.
Erfolgt die Überlassung eines medizinischen Gerätes an Patienten im Wege einer Lieferung, gilt diese im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht, der Übergabe, als ausgeführt. Somit unterliegen alle Lieferungen, die ab dem 1.1.2007 ausgeführt werden und dem Regelsteuersatz unterliegen, dem Steuersatz von 19 %. Auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung kommt es hierbei nicht an.
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