Anlage: - 1 -
Die bisherige Erhebung der EU-internen Steuer betreffend die für Organe der Europäischen Gemeinschaft freiberuflich tätigen Konferenzdolmetscher durch die Europäische Kommission (KOM) hatte der EuGH mit Urteilen vom 16.07.1998 (Rs. T-202/96 u. T-204/96) für rechtswidrig erklärt. Die KOM wurde dazu verurteilt, die seit dem 01.01.1989 zu Unrecht einbehaltenen Beträge der Gemeinschaftssteuer zurückzuzahlen.
Mit Schreiben vom 27.11.2000 hatte die KOM mitgeteilt, dass das Rückabwicklungsverfahren begonnen habe. Die betroffenen Dolmetscher seien aufgefordert worden, binnen 60 Tagen nach Erhalt des Aufforderungsschreibens mitzuteilen, ob sie die Erstattung der gezahlten Gemeinschaftssteuer beantragen.
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