Zur steuerlichen Behandlung von Beihilfen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die von der jüngsten Hochwasserkatastrophe betroffen sind, wird zur Klarstellung auf Folgendes hingewiesen:
Unterstützungen, die von privaten Arbeitgebern an unwettergeschädigte Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des R 11 Abs. 2
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