Es ist gefragt worden, ob die Überführung von WG (z.B. Beteiligungen), die zum (ggf. gewillkürten) Betriebsvermögen eines Betriebs gewerblicher Art gehören, in einen anderen Betrieb gewerblicher Art derselben Trägerkörperschaft zur Aufdeckung von stillen Reserven zwingt.
Im Einvernehmen mit dem BMF und den obersten FinBeh der anderen Länder bittet die OFD, hierzu folgende Auffassung zu vertreten:
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