OFD Köln - Verfügung vom 04.02.2010
Kurzinfo ESt 8/2010

OFD Köln - Verfügung vom 04.02.2010 (Kurzinfo ESt 8/2010) - DRsp Nr. 2010/80163

OFD Köln, Verfügung vom 04.02.2010 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 8/2010

DRsp Nr. 2010/80163

AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage eines zuvor zur Erzielung von Einkünften genutzten Wirtschaftsrutes - § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG

Mit Urteil vom 18. August 2009 (Az.: X R 40/06) hat der BFH entschieden, dass sich die Absetzung für Abnutzung nach der Einlage eines zuvor zur Erzielung von Überschusseinkünften genutzten Wirtschaftsgutes nach der Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen bemessen.

Dies widerspricht dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG7 Abs. 1 Satz 4 EStG a.F.) und der bisher in R 7.3 Abs. 6 Satz 1 EStR 2008 dargestellten Sichtweise der Finanzverwaltung.

Die Anwendung der Urteilsgrundsätze, insbesondere auch in Sachverhalten, in denen der Einlagewert die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten unterschreitet, wird derzeit auf Bundesebene erörtert.