Im Jahr 2006 hat der BFH in mehreren Entscheidungen zu Einzelfragen bei der Besteuerung von Finanzinnovationen Stellung genommen. Das BMF-Schreiben vom 18.7.2007 IV B 8 -
Zur Ermittlung der Kapitalerträge auf der Ebene von Investmentvermögen enthält das BMF-Schreiben keine Ausführungen. Da es sich bei Investmentvermögen regelmäßig um Fälle mit erheblicher steuerlicher Auswirkung handelt, ist BFH-Rechtsprechung hinsichtlich der Ertragsermittlung uneingeschränkt anzuwenden.
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