OFD Magdeburg - Verfügung vom 04.01.2002
S 2252 - 57 - St 214

OFD Magdeburg - Verfügung vom 04.01.2002 (S 2252 - 57 - St 214) - DRsp Nr. 2008/84603

OFD Magdeburg, Verfügung vom 04.01.2002 - Aktenzeichen S 2252 - 57 - St 214

DRsp Nr. 2008/84603

Steuerliche Erfassung der Erträge aus Anteilen an inländischen Investmentfonds

Die Ausschüttungen auf Anteilscheine an offenen Investmentfonds (Wertpapier-, Beiteiligungs-, Grundstücks-, Geldmarkt-Sondervermögen) sowie die nicht zur Ausschüttung oder Kostendeckung verwendeten Einnahmen (thesaurierende Fonds) gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§§ 39 Abs. 1, 43a, 45 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften [KAGG]). Ab 1994 gehört hierzu auch der Zwischengewinn; dies sind die Zinseinkünfte, die in den Einnahmen aus der Rückgabe oder Veräußerung von Anteilscheinen oder aus der Abtretung der Ansprüche aus dem Investmentanteilen enthalten sind (§ 39 Abs. 1a KAGG). Eine Zusammenstellung der ausgeschütteten und thesaurierten Erträge wird jährlich von der OFD Frankfurt/M. herausgegeben und im BStBl Teil I veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um eine ungeprüfte Wiedergabe der von den Fondsgesellschaften veröffentlichen Angaben, die der Besteuerung zugrunde zu legen sind; sie stellt deshalb keine Verwaltungsanweisung dar. Bei Streitigkeiten hat der Stpfl. nachzuweisen, dass diese von der Gesellschaft veröffentlichten Angaben unzutreffend sind.