OFD Magdeburg - Verfügung vom 05.05.2004
S 2223 - 88 - St 217

OFD Magdeburg - Verfügung vom 05.05.2004 (S 2223 - 88 - St 217) - DRsp Nr. 2008/87848

OFD Magdeburg, Verfügung vom 05.05.2004 - Aktenzeichen S 2223 - 88 - St 217

DRsp Nr. 2008/87848

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Personen aus Kriegs- und Katastrophengebieten ; ESt-Kartei Teil I zu § 10b EStG Karte 1.20 (BMF-Schreiben vom 07.06.1999; BStBl 1999 I S. 591) ESt-Kartei Teil I zu § 10b EStG Karte 1.20a

Die Abziehbarkeit von Zuwendungen im Rahmen des § 10b EStG setzt u. a. voraus, dass der Zuwendende seine Ausgaben an unmittelbar zum Spendenempfang berechtigte Personen i. S. d. § 49 EStDV (z. B. an eine juristische Person des öffentlichen Rechts) für steuerbegünstigte Zwecke leistet. Begünstigt sind auch Aufwendungen für Personen, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zur Notlage geworden ist. Hierbei wird es sich oft um eine nur vorübergehende Notlage handeln. In Betracht kommen insbesondere Hilfeleistungen anlässlich von Katastrophenfällen wie Erdbeben und Überschwemmungen.