OFD Magdeburg - Verfügung vom 20.02.2002
S 2240

OFD Magdeburg - Verfügung vom 20.02.2002 (S 2240) - DRsp Nr. 2008/84438

OFD Magdeburg, Verfügung vom 20.02.2002 - Aktenzeichen S 2240

DRsp Nr. 2008/84438

§ 15 EStG Steuerliche Behandlung von Refinanzierungszinsen einer an einer Personengesellschaft beteiligten Bank

Von mehreren Bankverbänden und von einer Steuerberatungsgesellschaft war die Frage gestellt worden, ob die FinVerw an ihrer Auffassung zur stl. Behandlung von Refinanzierungszinsen im Zusammenhang mit Bankdarlehen an eine vermögensverwaltende PersGes, an der die Bank beteiligt ist, im Hinblick auf das BFH-Urt. v. 29.3.2000 (BStBl 2000 II S. 577) festhält.

Nach dem BMF-Schr. v. 10.2.1998 - IV B 2 - S 2241 - 8/98 - an den Zentralen Kreditausschuss (Bundeverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.) stellen die den Banken aus der Darlehensgewährung zufließenden Zinsen Sonder-BE dar und die Refinanzierungszinsen des Darlehens sind nach § 4 Abs. 4 EStG grundsätzlich Sonder-BA der beteiligten Bank. Die Refinanzierungszinsen sind nach diesem BMF-Schr. regelmäßig auch dann Sonder-BA, wenn sie dem ausgereichten Darlehen nicht unmittelbar, sondern nur im Schätzungswege zugeordnet werden können, weil nach der bisherigen Rspr. des BFH für die Annahme von Sonder-BE oder-BA bereits ein (bloßer) Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Betrieb als einer Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 2 EStG genügt.